Präambel Diese Statuten gelten in gleicher Weise für alle Geschlechtsformen,
auch wenn bei den einzelnen Funktionen oder Bezeichnungen der männliche Begriff verwendet wird.
§1 Steeldart Verband Schweiz zukünftig SDVS genannt. Gründungsdatum: 11.07.2020
§2 Sitz und Postanschrift des Verbandes: inBar, Hauptstrasse 22, 6034 Inwil
§3 Zweck des Verbandes
- Förderung der Sportart Darts im Sinne des Amateur- und Profigedankens
- Durchführung von Sportanlässen, Schaffung von Spielgelegenheiten durch Turniere, Meisterschafts- und Freundschaftsspiele.
§4 Organ des Verbandes
Der Vorstand bildet das Organ des Verbandes und umfasst folgende Positionen:
Präsident
Vizepräsident
Aktuar / Technik
Revision
Beisitzer
Namentlich aufgeführt im internen Dokument «SDVS Ansprechpartner»
§5 Aufgabenverteilung
Der Präsident vertritt und repräsentiert den Verband gegen aussen und führt Verhandlungen mit aussenstehenden Personen, Organisationen und Sponsoren. Er schliesst im Namen des Verbandes Verträge ab. Er koordiniert und delegiert die allgemeinen Aufgaben des Verbandes.
Der Vizepräsident unterstützt den Präsidenten in alle Aufgaben.
Der Revisor kontrolliert die Buchhaltung und den Jahresabschluss hinsichtlich Richtigkeit, statutarischer und gesetzlicher Vorschriften. Er ist Berater des Vorstands bei finanziellen Fragen.
Der Aktuar erstellt Protokolle von Vorstandssitzungen und ist zuständig für den allgemeinen Schriftverkehr des Verbandes. Des Weiteren übernimmt er die Erstellung und Verwaltung des Internetauftrittes sowie des Online-Marketings.
Der Beisitzer übernimmt allgemeine Tätigkeiten des Verbandes.
§6 Unterschriften
Der Verband wird durch die Unterschrift eines Vorstandsmitglieds verpflichtet.
§7 Vorstandswahlen
Generell ist jedes Amt des Vorstands auf unbestimmte Zeit vergeben.
Neuwahlen können jederzeit nach dem Mehrheitsprinzip stattfinden.
§8 Finanzen
Die Buchhaltung erfolgt durch eine externe Stelle. Kalkuliert werden sämtliche Veranstaltungen des Verbandes im Sinne des Dartsport. Ausgaben des Verbandes z.B. für Anfahrten, Marketing, Technik, Bürobedarf etc. sind der Buchhaltung schriftlich einzureichen. Eine Kostendeckung erfolgt sofern das Vermögen des Verbandes den Ausgaben der ausgetragenen und geplanten Veranstaltungen übersteigt. Eine finanzielle Entlohnung der einzelnen Vorstandsposten ist derzeit nicht vorgesehen.
§9 Entscheidungen
Entscheidungen werden ausschliesslich vom Vorstand des Verbandes getroffen. Es gilt das Mehrheitsprinzip. In gesonderten Fällen können externe Berater hinzugezogen werden. Teilnehmer einer vom Verband ausgetragenen Veranstaltung sind nicht automatisch Mitglied des Verbandes.
§10 Haftung
Der Verband ist haftpflichtversichert. Für eventuelle Verbandschulden haftet nur das Vermögen des Verbandes. Eine persönliche Haftung durch den Vorstand ist ausgeschlossen. Teilnehmer einer vom Verband ausgetragenen Veranstaltung müssen privat haftpflichtversichert sein.
§11 Teilnahmeberechtigung
Sofern es die Position eines Vorstands-Mitglied erlaubt, kann diese Person an allen Veranstaltungen des SDVS aktiv als Spieler teilnehmen. Es ist technisch ausgeschlossen, dass ein Vorstandsmitglied gegenüber anderen Teilnehmern begünstigt wird.
Gültig seit 11.07.2020